Martin Klöpfer GmbH
Hausotterstraße 100
13409 Berlin - Reinickendorf
Tel.:  030 - 4987 6666
Fax.: 030 - 4987 6664
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendungsbereich

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen.

1.2. Es gilt deutsches Recht.

1.3. Bei allen Bauleistungen, einschließlich Montage, gilt die „Vertragsordnung für Bauleistungen“ (VOB Teil B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird. Für alle Leistungen, bei denen die VOB Teil B nicht einbezogen wird, gelten die Bestimmungen den Ziffern 2 bis 12 der AGB.

1.4. Für Lieferungen ohne Einbau (reine Warenlieferungen) sind ergänzend die unter Teil II dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Bedingungen anzuwenden. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.5. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

1.6. Der Kunde wird davon informiert, dass der Auftragnehmer die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

1.7. Die Vertragsbeziehungen regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht, wie es für Inlandsgeschäfte gilt. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Teil I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

2.Angebote

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.

2.2. Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildungen und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstellt, so sind diese Unterlagen nur verbindlich, wenn in unserem Angebot auf sie Bezug genommen wird.

2.3. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben.

2.4. Der vereinbarte Werklohn versteht sich – soweit nichts anderes vereinbart ist – stets ab unserem Lager. Der vereinbarte Werklohn ist ein Nettopreis und versteht sich – sofern nichts anderes vereinbart ist- zuzüglich Umsatzsteuer in der zum Lieferzeitpunkt geltenden Höhe. Der vereinbarte Werklohn beruht auf den am jeweiligen Tag der verbindlichen Annahmeerklärung vorhandenen Kostenelementen. Dies sind insbesondere Material, Energie, Löhne, Frachtsätze, Steuern usw.. Erhöhen sich einzelne Kostenelemente um mehr als 10 %, sind wir zu entsprechender Anpassung des vereinbarten Werklohns berechtigt. Die Bewilligung eines Rabattes erfolgt stets unter der Bedingung, dass unsere Forderungen im fristgemäß in voller Höhe bezahlt werden.

3. Zahlungen

3.1. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Annahme von Wechseln bedarf der vorherigen Vereinbarung. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.2. Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung kann nicht geltend gemacht werden.

4. Abschlagszahlung

Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, kann für Teilleistungen in Höhe des Wertzuwachses eine Abschlagszahlung verlangt werden. Wesentliche Mängel berechtigen nur zu einem angemessenen Einbehalt, in der Regel in Höhe des zweifachen voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwandes.

5. Vergütung

Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und abgeliefert bzw. abgenommen, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung sofort fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

6. Liefer- und Leistungszeit

6.1. Liefertermine gelten als unverbindlich, es sei denn ihre Verbindlichkeit ist schriftlich vereinbart worden.

6.2. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung und die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder von der Verpflichtung zur vollständigen Vertragserfüllung zurückzutreten. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

6.3. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unseren Verpflichtungen frei, so kann der Auftraggeber hieraus keinen Schadensersatzanspruch herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt haben.

6.4. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % *) des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf unserer groben Fahrlässigkeit.

7. Mängelhaftung

7.1. Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware, vor allem von Glas und der Gefahr von Beschädigungen, ist der Besteller zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet. Alle offensichtlichen Mängel sind spätestens binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmannes bleiben unberührt.

7.2. Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten, Farbtönungen sowie in dem Draht-Strukturverlauf sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranz zulässig.

7.3.Keine Mängel stellen beispielsweise folgende technisch-physikalisch bedingte Erscheinungen an Gläsern dar:
  • unauffällige optische Erscheinungen
  • farbige Spiegelungen (Interferenzen)
  • optische Erscheinungen bei Isoliergläsern und bei vorgespannten Gläsern (Hammerschlag)
  • Verzerrung des äußeren Spiegelbildes („Doppelscheibeneffekt“) bei Isoliergläsern
  • Aufhängepunkte bei vorgespannten, Biegenarben bei gewölbten Gläsern.
  • Der Auftraggeber wird auf die „Gebrauchsinformation für Fenster“ des Bundesinnungsverbandes des Glaserhandwerks in ihrer jeweils gültigen Ausgabe hingewiesen. Diese Gebrauchsinformation kann auf Verlangen dem Auftraggeber ausgehändigt werden und wird Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber wird insbesondere auf die in den Gebrauchsinformationen für Fenster enthaltenen Wartungs- und Pflegeanleitungen hingewiesen. Bei Nichteinhaltung dieser Wartungs- und Pflegeanleitungen übernehmen wir für daraus resultierende Mängel keine Haftung.

    7.4. Eigenschaftswerte von Glaserzeugnissen wie z.B. Schalldämm-, Wärmedämm- und Lichttransmissionswerte etc., die für die entsprechende Funktion angegeben werden, beziehen sich auf Prüfscheiben nach der entsprechend anzuwendenden Prüfnorm. Die Messergebnisse sind in Prüfzeugnissen festgehalten. Bei anderen Scheibenformaten, Kombinationen sowie durch den Einbau und äußere Einflüsse können sich die angegebenen Werte ändern, ohne dass die Scheibe dadurch mangelhaft wird.

    8. Förmliche Abnahme

    Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, trifft die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber zweimal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der zweiten Aufforderung ein.

    9.Eigentumsvorbehalt

    9.1. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Vollständige Bezahlung bedeutet die Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, auch wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind.

    9.2. Bei Verarbeitung mit fremden, uns nicht gehörenden Sachen werden wir Miteigentümer an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts unseres Stoffes zu den fremden verarbeiteten Waren. Der Auftraggeber verarbeitet für uns.

    9.3. Wird die von uns gelieferte Ware veräußert oder verbaut, so werden die dadurch entstehenden Kaufpreis- oder Werklohnforderungen schon jetzt an uns abgetreten, und zwar in Höhe des Wertes des Liefergegenstandes zuzüglich 10 %. Dies gilt auch hinsichtlich des Anspruches auf Einräumung einer Sicherungshypothek gemäß § 648 BGB. Wir nehmen die Abtretung an.

    9.4. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, sind dem Auftraggeber nicht gestattet. Eine Weiterveräußerung darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Auftraggebers.

    9.5. Bezüglich der abgetretenen Forderungen verpflichtet sich der Auftraggeber, alle erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörenden Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Es ist dem Auftraggeber untersagt, mit seinem Abnehmer oder einem Dritten Abreden zu treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Bei Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen.

    9.6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Auftraggebers nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als deren Wert die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt.

    10. Schadenersatz

    10.1 Schadenersatzansprüche aus der Verletzung einer sonstigen Pflicht im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB i.V.m. § 311 Abs. 1-3 BGB und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Der vorbezeichnete Haftungsausschluss gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer von uns gegebenen Garantie für die Beschaffenheit, die den Auftraggeber gegen das Risiko solcher Schäden absichern soll.

    Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Weitergehender Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund er entstanden ist, ist ausgeschlossen.

    10.2 Pauschalierter Schadensersatz

    Kündigt der Aufraggeber vor Bauausführung den Werkvertrag, so ist der Auftragnehmer berechtigt, 10% der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen, mindestens jedoch den Wert bestellter Waren / Produkte zum Einkaufspreis und bereits vollbrachte Leistungen und Aufwendungen . Dem Aufraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

    11. Gerichtsstand

    Sind die Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Im Übrigen gilt die gesetzliche Regelung.

    Teil II. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WARENLIEFERUNGEN

    12. Wird nur die Lieferung beweglicher Sachen ohne Einbau vereinbart, gelten ergänzend die nachstehenden Bestimmungen.

    12.1 Angebote sind stets freibleibend. Sie sind im Rechtssinne nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir das Angebot des Kunden (Bestellung/Auftrag) schriftlich annehmen bzw. durch die Ausführung des Auftrages.

    12.2 Der Abnehmer ist zur Überprüfung der bestellten Sache bei Übernahme verpflichtet. Wir haften nur für die nach vorheriger Einzelprüfung notwendigen Änderungen / Ersatz der bestellten Ware , sofern diese sich bei Überprüfung als fehlerhaft herausstellt. Terminverzögerungen die sich durch festgestellte Fehler und die Überarbeitung / Neuanfertigung ergeben, berechtigen nicht zur Anmeldung von Verzugsschäden. Wird eine bestellte Sache / Ware nicht vom Abnehmer geprüft und trotzdem weiterverarbeitet, haften wir auch nicht für entstehende Folgekosten , die sich aus einer Weiterverarbeitung ergeben. Bei Warenlieferung ( auch Abholung ) haften wir auch nicht für die Verwendbarkeit des Materials für den vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck. Ansprüche hieraus sind ebenfalls ausgeschlossen.

    12.3 Die Lieferung erfolgt ab Lager. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers angeliefert, so geht mit der Übergabe an den Transportführer – gleichgültig, ob er vom Besteller, Lieferanten oder von uns beauftragt ist – die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Transporten mit unseren Fahrzeugen, bei Teil- sowie Frankolieferungen, Versicherungen gegen Schäden irgendwelcher Art werden nur auf Verlangen des Bestellers und für dessen Rechnung geschlossen.

    12.4 Wird der Transport mit eigenem Fahrzeug, mit Lastzug des Lieferanten oder von einem durch ihn beauftragten Transportunternehmer durchgeführt, erfolgt die Übergabe der Ware spätestens, sobald sie dem Käufer vor der Anlieferungsstelle – vorausgesetzt ist eine befestigte Zufahrt – auf dem Wagen zur Verfügung steht. Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Käufers, der für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen hat. Wartezeiten werden im Zeitnachweis berechnet.

    12.5 Verlangt der Käufer Hilfestellung beim Abladen, Weitertransport oder Einsetzen, so wird dieser Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Mitwirkung bei diesen Arbeiten bedeutet jedoch keine Übernahme einer zusätzlichen Haftung oder Gefahrübertragung.

    12.6 Kann die versandbereite Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht ausgeliefert werden, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

    12.7 Mehrkosten, die durch eine vom Käufer zu vertretende Verzögerung der Auslieferung entstehen, insbesondere Lager- und Versicherungskosten, gehen zu Lasten des Käufers.

    12.8 Die Verpackung wird nicht zurückgenommen, sofern es sich nicht um eine Leihverpackung handelt. Werden Verpackungen leihweise zur Verfügung gestellt, so ist die Rücklieferung frei Haus vorzunehmen.

    zusätzliche AGB für ONLINEHANDEL

    § 1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen

    (1) Die Martin Klöpfer GmbH bietet über beliebige Onlineplattformen ihren Kunden Waren zum Kauf an.

    (2) Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

    (3) Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle über Onlineportale begründeten Verträge zwischen dem Kunden und der Martin Klöpfer GmbH

    (4) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Vertragssprache ist deutsch.

    (5) Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

    (6) Hat der Kunde als Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz . Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

    § 2. Vertragsschluss

    Je nach Angebotsformat richtet sich das Zustandekommen des Vertrages nach den im Folgenden aufgeführten Bestimmungen .

    (1) Wird eine Ware im Rahmen einer sog. Online-Auktion eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite durch den Auktionsseitenbetreiber das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Dieses richtet sich an den Kunden, der während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt und etwaige zusätzlich festgelegte Bedingungen erfüllt. Das Angebot kann während der individuell bestimmten Laufzeit der Online-Auktion angenommen werden . Durch Abgabe eines Gebotes nimmt der Kunde das Angebot an und akzeptiert gleichzeitig unsere Verkaufsbedingungen . Im weiteren gelten dann die Abwicklungsgrundsätze des Plattformbetreibers

    § 4. Widerrufsrecht und –folgen

    (1) Endverbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt worden ist, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Verbraucher und auch nicht vor Erfüllung der unternehmerischen Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie der unternehmerischen Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Bei der Berechnung der Frist wird der danach maßgebliche Tag, zu dem die Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt worden ist bzw. der Tag des Eingangs der Ware beim Verbraucher bzw. der Tag der Erfüllung der benannten Informationspflichten nicht mitgerechnet. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

    (2) Der Widerruf ist mit üblichen Kommunikationsmitteln ( Telefon / Fax / Mail ) an uns zu richten :

    (3) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile, Zinsen) herauszugeben. Können Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen sie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.

    (4) Paketversandfähige Sachen sind an uns zurückzusenden. Verbraucher haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilleistung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Verbraucher kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Verbrauchern abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden; dabei beginnt die Frist im Hinblick auf die Erstattungsverpflichtung unsererseits mit Zugang der Ware.

    (5) Das Widerrufsrecht besteht nach § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.

    (6) UNFREIE Rücksendungen werden aus Kostengründen ohne vorherige Rücksprache nicht angenommen.

    § 3. Preise, Liefer- und Versandkosten

    (1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise stellen Endpreise dar. Sie beinhalten demzufolge alle Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern. Die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen, soweit die Ware nicht der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG unterliegt oder eine getrennte Ausweisung aus anderen Rechtsgründen ausgeschlossen ist. Jedoch können bei grenzüberschreitender Lieferung im Einzelfall weitere Steuern (z.B. im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu zahlen sein.

    (2) Die anfallenden Liefer- und Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten; sie richten sich nach dem jeweiligen konkreten Angebot und den darin gemachten Angaben zum Versand und sind vom Kunden zu tragen.

    § 4. Zahlungsbedingungen; Liefer- und Versandbestimmungen

    (1) Der Kunde hat spätestens 10 (zehn) Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung den Kaufpreis zzgl. etwaiger Liefer- und Versandkosten per Überweisung zu zahlen. Die Bezahlung erfolgt – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist – mittels Überweisung oder per Nachnahme. Eine Barzahlung bei Selbstabholung ist nach Rück- und Terminabsprache möglich. Nach erfolglosem Ablauf des Fälligkeitsdatums kommt der Kunde ohne weitere Erklärung unsererseits in (Zahlungs-)Verzug.

    (2) Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis entstammt.

    (3) Der Versand der Ware erfolgt spätestens innerhalb von bis zu 2 (zwei) Werktagen nach Eingang des vollständigen Kaufpreises zuzüglich etwaiger Liefer- und Versandkosten.

    (4) Erwirbt der Kunde in einem engen zeitlichen Zusammenhang mehrere Artikel, besteht die Möglichkeit des einheitlichen Versands, sofern der Kunde dies wünscht; ein Anspruch auf Vornahme eines solchen Versands besteht jedoch nicht.

    (5) Der Kunde versichert die richtige und vollständige Lieferanschrift anzugeben . Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen – etwa erneut anfallende Versandkosten oder Kosten für Rücklastschriften –, so hat der Kunde diese zu ersetzen. Gleiches gilt für den Fall schuldhafter Nichtannahme der Ware bei vereinbarter Nachnahme.

    (6) Die Lieferung erfolgt durch den von uns ausgewählten und beauftragten Transportdienstleister. Im Falle eines Sperrgutversandes setzt sich der Transportdienstleister zwecks Vereinbarung eines Anlieferungs- bzw. Zustellungstermins mit dem Kunden in Verbindung.

    (7) Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware – auch beim Versendungskauf – mit der Übergabe der Kaufsache an den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde sich im Annahmeverzug befindet.

    § 5. Eigentumsvorbehalt

    (1) Wir behalten uns das Eigentum an verkauften Sachen bei Verträgen mit Verbrauchern bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Verträgen mit Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor (Vorbehaltsware).

    (2) Während des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware – z.B. im Falle einer Pfändung – sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung dieser unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind, ferner Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte auf das fremde Eigentum hinzuweisen sowie einen Besitzwechsel der Ware und den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.

    § 8. Mitteilung von Transportschäden

    (1) Der Kunde wird uns im Fall von Transportschäden nach besten Kräften unterstützen, soweit Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. der Transportversicherung geltend gemacht werden.

    (2) Warenlieferungen sind vom Kunden auf etwaige Transportschäden zu überprüfen. Im Fall äußerlich erkennbarer Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, diese Schäden auf den jeweiligen Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; wird die Lieferung nicht zurückgewiesen, ist die Verpackung aufzubewahren.

    (3) Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung der Ware äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies innerhalb von 24 Stunden nach Ablieferung uns oder dem Transportunternehmen anzuzeigen, um so zu gewähren, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden.

    (4) Etwaige Rechte und Ansprüche des Kunden – vor allem die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln der (Kauf-)Sache – bleiben von den Regelungen der vorstehenden Absätze unberührt. Diese beinhalten daher keine Ausschlussfrist für Rechte des Kunden gemäß § 9 dieser AGB.

    § 9. Gewährleistungs- und Garantiebedingungen

    (1) Die Gewährleistung richtet sich nach Maßgabe der folgenden Absätze. Eigene Garantien geben wir nicht , Garantieerklärungen von Vorlieferanten bzw. Herstellergarantien, bleiben hiervon unberührt.

    (2) Etwaige Anfragen und / oder Beanstandungen jeglicher Art sind schriftlich an uns zu richten.

    (3) Keine Gewährleistung besteht bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware durch den Kunden entstanden sind. Gleiches gilt für einen sogenannten gewollten Verschleiß.

    (4) Verbraucher können bei Mängeln an der gelieferten Sache zunächst lediglich Nacherfüllung verlangen und insoweit zwischen Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung wählen. Jedoch sind wir zur Verweigerung der gewählten Art der Nacherfüllung berechtigt, wenn diese nur zu unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

    (5) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Verbraucher nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Verlangt er Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gelten die Haftungsbeschränkungen nach § 10 dieser Geschäftsbedingungen.

    (6) Unternehmer haben innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Empfang der Ware offensichtliche Mängel der Ware schriftlich oder in Textform anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

    (7) Die Verjährungsfrist für die Rechte eines Verbrauchers bei Mängeln an einer Sache beträgt 2 (zwei) Jahre, für die Rechte eines Unternehmers 1 (ein) Jahr – jeweils ab Ablieferung der Ware beim Kunden. Die vorstehende Verjährungserleichterung gilt nicht, soweit wir nach § 10 dieser Geschäftsbedingungen haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.

    (8) Die in den §§ 478, 479 BGB bestimmten Rückgriffsansprüche von Unternehmern bleiben von den Regelungen der vorstehenden Absätze unberührt.

    § 10. Haftungsbestimmungen

    (1) Nach den gesetzlichen Bestimmungen haften wir für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen.

    (2) Darüber hinaus haften wir uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden oder wenn und soweit eine Garantie für eine Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, von uns übernommen wurde.

    (3) Für Schäden, die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haften wir, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.

    (4) Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die nicht bereits von Absatz 3 erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haften wir gegenüber Verbrauchern – dies jedoch begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.

    (5) Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

    Diese AGB sind bis auf Widerruf gültig


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